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Das deutsche Tierschutzgesetz (TierSchG) ist ein Bundesgesetz.
Schon 1933 wurde das erste deutsche Tierschutzgesetz (das Reichstierschutzgesetz) verabschiedet.
In den 60er Jahren begann der Journalist und Naturschützer, Horst Stern, durch seine Öffentlichkeitsarbeit und viele Reportagen über Haus- und Wildtiere, ein "Umdenken" zu erzeugen.
So kam es, daß 1972 das Tierschutzgesetz neu aufgelegt wurde.
Im Mai 2002 wurde der Tierschutz in die deutsche Verfassung aufgenommen, um ihm mehr Gewicht zu verleihen.
Artikel 20a des Grundgesetzes: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Grundsatz (TierSchG) § 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Inhalte des TierSchG
- §§ 2 und 3 Haltung von Tieren
- §§ 5 und 6 Eingriffe an Tieren
- § 6 Verbot des vollständigen oder teilweise Amputieren von Körperteilen (Kupierverbot)
- § 10 Eingriffe an Tieren zu kommerziellen Zwecken
- § 11 Zucht, Haltung und Handel
- § 11b Qualzucht § 12 Handel, Haltung von geschädigten Tieren
- § 13 weitere Details des Tierschutzes
- §§ 14 bis 16 Durchführung des TierSchG.
- §§ 17 bis 20 Straf- und Bußgeldvorschriften.
Die wichtigsten Auszüge des TierSchG: (Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006)
§ 1 bis 9 § 10 bis 20
Quellen: wikipedia, deutsches Tierschutzgesetz
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